Grüne Ausgaben und Berichterstattung

Seit 2020 begibt der Bund Jahr für Jahr kontinuierlich grüne Bundeswertpapiere, deren Gesamtvolumen sich bislang auf 87,75 Mrd. Euro beläuft. Jährlich verantwortet das „Kernteam Grüne Bundeswertpapiere“ mit Unterstützung der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) die Berichterstattung – beginnend mit der Zusammenstellung der grünen Ausgaben. Dabei handelt es sich um Ausgaben, die im Bundeshaushalt des Vorjahres als anrechenbar für grüne Bundeswertpapiere identifiziert wurden, weil sie beispielsweise zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel oder zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen.

 

Im Rahmen des ersten Rahmenwerks 2020 hat der Bund für jedes Emissionsjahr folgende Berichte veröffentlicht:

  • Der Allokationsbericht dient dazu, diese Ausgaben für Umwelt-, Klima- und Naturschutz aus dem Bundeshaushalt des Vorjahres dem jährlichen Emissionsvolumen der grünen Bundeswertpapiere zuzuordnen.
  • Der dazugehörige Wirkungsbericht gibt dann einen transparenten Überblick über die Auswirkungen dieser Ausgaben auf Klima, Umwelt und Natur.

Im Rahmen des aktualisierten Rahmenwerks 2026 verpflichtet sich Deutschland, sowohl über die vorläufige als auch über die endgültige Zuweisung zu anrechenbaren grünen Ausgaben und die Auswirkungen dieser Ausgaben zu berichten:

  • Der Katalog und die Beschreibung der indikativen förderfähigen Ausgaben geben einen Überblick über die indikativen förderfähigen grünen Ausgaben, die für die Zuweisung der in diesem Jahr begebenen grünen Bundeswertpapiere zur Verfügung stehen.
  • Der Allokationsbericht enthält Einzelheiten zur Zuweisung der Erlöse (Nennwert) zu anrechenbaren grünen Ausgaben, nachdem alle Emissionen für das Jahr abgeschlossen sind.
  • Der Wirkungsbericht bietet Anlegern ein Höchstmaß an Transparenz hinsichtlich des Beitrags der grünen Ausgaben zum Klima-, Umwelt- und Naturschutz.

Natürlich stellen die jährlich zugewiesenen Ausgaben nur einen Teil des deutlich größeren Engagements des Bundes für Nachhaltigkeit, Ökologie und Klima dar. Es ist jedoch ein Qualitätsmerkmal grüner Bundesanleihen, dass streng darauf geachtet wird, Doppelanrechnungen zu vermeiden, und nur Ausgaben berücksichtigt werden, die nicht Teil anderer green bonds (z. B. von der KfW, der EU oder den Bundesländern) sind.

Die in den Wirkungsberichten ausgewiesenen Daten und Indikatoren sind ebenfalls vielfältig und an den jeweiligen Zweck angepasst, entsprechend der Vielzahl unterschiedlicher Projekte und verfolgter Ziele. Sie zeugen von der Bandbreite der Fördermaßnahmen und umfassen beispielsweise die durch Klimaschutzprojekte (wie die der Nationalen Klimaschutzinitiative) eingesparten Treibhausgasemissionen, die sanierten und neu gebauten Kilometer des deutschen Schienennetzes, die errichteten Lärmschutzwände, die Liste der unterstützten internationalen Umweltschutzabkommen und -organisationen (wie der IPCC oder das Abkommen von Montreal) sowie die Anzahl der durchgeführten Grundlagenforschungsprojekte.

Erklärfilm: Die grünen Ausgaben im Bundeshaushalt

(englischsprachig, Filmdauer 8:24 Minuten)

Mit Rahmenwerk, Allokations- und Wirkungsbericht orientiert sich Deutschland bei den Grünen Bundeswertpapieren an internationalen Marktstandards wie den ICMA Green Bond Principles. Diese entwickeln sich ständig weiter, und es entstehen "best practices". Auch der Bund leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag, sei es mit dem von der Finanzagentur entwickelten Twin-Bond-Konzept, das einen grünen Referenzzinssatz auf einen Blick liefert, oder mit der frühzeitigen Veröffentlichung der indikativen förderfähigen Ausgaben mit detaillierter Berichterstattung, die Investorinnen und Investoren transparent und zuverlässig über die Mittelverwendung ("use of proceeds") informiert.