Chronik

Die Finanzmarktkrise und insbesondere die folgende Insolvenz von Lehman Brothers in den USA und Deutschland im September 2008 machten staatliche Rettungseingriffe notwendig. Die Bundesregierung reagierte unmittelbar und zielgerichtet und verabschiedete in kürzester Zeit ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stützung des Finanzmarktes

Chronologie des FMS und der gesetzlichen Grundlagen

Januar 2026

Nachdem die FMSA zum 1. Januar 2026 gemäß Änderung des StFG aufgelöst wurde, nimmt die Finanzagentur die Koordinations- und Überwachungsaufgaben in Bezug auf die Abwicklungsanstalten wahr, während das Bundesministerium der Finanzen seit 01.01.2026 die Rechtsaufsicht über die Abwicklungsanstalten ausübt.

September 2024

Der interministerielle Lenkungsausschuss beschließt den ersten Schritt zum Verkauf seiner Beteiligung an der CBK und veräußert einen Aktienanteil von 4,49 %. Der FMS hält danach noch 12,0 %.

Dezember 2020

Die separate Kreditermächtigung des FMS zur Refinanzierung der Abwicklungsanstalten wird auf 60 Mrd. € verdoppelt. Da gleichzeitig die allgemeine Kreditermächtigung des FMS von ursprünglich 60 Mrd. € auf 30 Mrd. € reduziert wurde, änderte sich die Gesamtkreditermächtigung des FMS in Höhe von EUR 100 Mrd. € nicht.

März 2020

Das FMStFG wird in Folge der Corona-Pandemie durch das Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WStFG) geändert. Das FMStFG trägt seitdem den Namen „Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (StFG)“.

Januar 2019

Der FMS erhält eine separate Kreditermächtigung zur Refinanzierung der Abwicklungsanstalten über 30 Mrd. €.

Januar 2018

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSANeuOG) wird der Finanzagentur die Verwaltung des bisher bereits von ihr finanzierten und früher von der FMSA verwalteten FMS übertragen. Zugleich wird die Finanzagentur mit der Trägerschaft der FMSA beliehen, welche weiterhin eigenständig die Rechtsaufsicht über die beiden Abwicklungsanstalten FMS-Wertmanagement und Erste Abwicklungsanstalt ausübt.

November 2014

Die FMSA wird nationale Abwicklungsbehörde in Deutschland. Infolgedessen kommt es zur Schließung des FMS für neue Maßnahmen zum 31. Dezember 2015 (Änderung des FMStFG).

Mai 2014

Der interministerielle Lenkungsausschuss und die Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG entscheiden sich für die Vorbereitung der Übernahme und Abwicklung der Deutsche Pfandbriefbank (DEPFA) Bank plc. durch die bundeseigene FMS Wertmanagement.

Dezember 2012

Das Dritte Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FinStabG) verlängert die Frist zur Beantragung von Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung ein weiteres Mal bis Ende 2014. Zudem kann der Restrukturierungsfonds fortan zum Verlustausgleich aus künftig gewährten Stabilisierungsmaßnahmen des FMS herangezogen werden.

Februar 2012

Das Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz ermöglicht die "Wiedereröffnung" des FMS bis Ende 2012.

Dezember 2010

Die Frist zur Beantragung von Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung endet am 31. Dezember 2010. Auf bestehenden Stabilisierungsmaßnahmen beruhende Verantwortlichkeiten nimmt der FMS weiter wahr.

Juli 2010

Die FMSA errichtet die "FMS Wertmanagement" (FMS-WM) auf Antrag der Hypo Real Estate Gruppe am 08. Juli 2010.

Dezember 2009

Die FMSA errichtet die "Erste Abwicklungsanstalt" (EAA) auf Antrag der Westdeutschen Landesbank (WestLB) am 11. Dezember 2009.

Oktober 2009

Die HRE wird am 13. Oktober 2009 durch den FMS vollständig übernommen.

Juli 2009

Das Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz (FStFEntwG) ebnet ab dem 23. Juli 2009 den Weg für Garantien an Zweckgesellschaften und bundesrechtliche Abwicklungsanstalten (sog. „Bad Banks“) als neue Instrumente. Außerdem werden die Antragsfristen für Maßnahmen des FMS auf den 31. Dezember 2010 verlängert und die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung wird eine rechtlich selbständige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

Juni 2009
Nach einer Kapitalerhöhung am 02. Juni 2009 hält der FMS 90 % der HRE-Anteile.

Mai 2009

Der FMS hält nach Ablauf der Annahmefrist für das freiwillige Übernahmeangebot 47,31 % an der Hypo Real Estate Holding AG (HRE).

April 2009

Mit dem am 07. April 2009 erlassenen Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz wird die maximal mögliche Laufzeit für vom FMS garantierte Wertpapieremissionen von 36 auf 60 Monate erhöht. Das Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG) führt zu Änderungen im Gesellschafts- und Übernahmerecht.
Das Rettungsübernahmegesetz (RettungsG) eröffnet einen Sonderweg zur vollständigen Übernahme angeschlagener Finanzinstitute durch den Staat. Es kam jedoch nicht zur Anwendung.

Oktober 2008

Am 17. Oktober 2008 wird durch das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS; öffentlich auch häufig als „SoFFin“ bezeichnet) mit einem Gesamtvolumen von 480 Mrd. € errichtet. Der FMS wird zunächst durch die gemeinsam mit dem Fonds gegründete Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet.

Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) übte von 2008 bis 2025 die Rechtsaufsicht über die Abwicklungsanstalten FMS Wertmanagement (FMS-WM) und Erste Abwicklungsanstalt (EAA) aus. Wiederum selbst unterlag sie der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen, welches seit 2026 die Rechtsaufsicht über die Abwicklungsanstalten ausübt.

Nationale Abwicklungsbehörde

Als eigenständig operierender Geschäftsbereich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sorgt die Nationale Abwicklungsbehörde (NAB) für die Wahrung der Finanzstabilität und den Schutz öffentlicher Mittel: Seit 2018 bewertet sie die Abwicklungsfähigkeit von Kreditinstituten und Finanzgruppen, erstellt Abwicklungspläne und erhebt und verwaltet die Bankenabgabe. Von 2011 bis 2017 oblag diese Aufgabe der FMSA.

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