Aufsichtsstruktur des FMS nach dem Stabilisierungsfondsgesetz

Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) ist ein privatrechtliches Unternehmen, an dem die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, BMF) unmittelbar und alleine beteiligt ist. Das BMF übt die Rechts- und Fachaufsicht über die Finanzagentur aus.

Im Rahmen der parlamentarischen Kontrollaufgabe gemäß § 10a des Stabilisierungsfondsgesetzes (StFG) wird das Bundesfinanzierungsgremium vom BMF zu allen Fragen, die das Sondervermögen "Finanzmarktstabilisierungsfonds“ (FMS) betreffen, unterrichtet. Über die wesentlichen Angelegenheiten den FMS betreffend entscheidet gemäß § 4 StFG ein interministerieller Ausschuss (Lenkungsausschuss) auf Vorschlag der Finanzagentur, falls Maßnahmen für bundesrechtliche Abwicklungsanstalten (gem. § 8a StFG) betroffen sind.

Die Finanzagentur nimmt auf gesetzlicher Grundlage Aufgaben für den Bund wahr. Seit dem 01.01.2018 verwaltet sie den im Jahr 2008 zur Bewältigung der Finanzmarktkrise vom Bund gegründeten FMS und betreut die von diesen gehaltenen Beteiligungen. Seit Auflösung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) zum 01.01.2026 übt das BMF die Rechtsaufsicht über die nach Bundesrecht gegründeten Abwicklungsanstalten aus. Alle übrigen Überwachungsaufgaben sowie Koordinationsaufgaben in Bezug auf die Abwicklungsanstalten übernimmt seit dem 01.01.2026 die Finanzagentur.