Nachdem sich die Multi-ISIN-Auktionen 2018 bei Inflationsindexierten Bundeswertpapieren und ab April 2020 bei den Unverzinslichen Schatzanweisungen (Bubills) bewährt haben, werden ab 2023 auch Bundesanleihen mit Restlaufzeiten von mehr als 15 Jahren in diesem Emissionsverfahren begeben. Beginnend im Januar 2026 finden quartalsweise Multi-ISIN-Auktionen mit drei langlaufenden Bundesanleihen statt. Nach der ersten grünen Multi-ISIN-Auktion im Januar 2024 werden im Juni 2026 erstmals auch drei grüne Bundeswertpapiere in einer Auktion begeben.
Nach der Auflösung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) zum 1. Januar 2026 übernimmt die Finanzagentur alle über die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen hinausgehenden Koordinations- und Überwachungsaufgaben in Bezug auf die von der FMSA gegründeten Abwicklungsanstalten FMS Wertmanagement (FMS-WM) und Erste Abwicklungsanstalt (EAA).
Mit einer neuen Buchungssystematik werden bei Verkauf und Kauf von Bundeswertpapieren die gesamten Zinskosten periodengerecht über die Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers aufgeteilt. Diese neue Buchungslogik ist ökonomisch sachgerecht und trägt erheblich zur Planbarkeit des Bundeshaushalts bei. Die neue Systematik basiert auf umfangreichen konzeptionellen Überlegungen, IT-Umstellungen und juristischen Fragestellungen und manifestierte sich in der Bundeshaushaltsordnung und im Haushaltsgrundsätze-Gesetz.

Mitarbeitende und zahlreiche Wegbegleiter aus Politik und Finanzwelt blicken im festlichem Rahmen einer Jubiläumsfeier auf 25 Jahre Finanzagentur zurück:
Seit einem Vierteljahrhundert gestaltet die Finanzagentur in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen effizient das Schuldenmanagement des Bundes. Immer wieder, wie bei der Errichtung des EFSF und zuletzt dem Management der Stabilisierungsmaßnahmen, wurde auf die Expertise der Finanzagentur zurückgegriffen. Mit ihrer Erfahrung und ihrem Können steht sie auch für künftige Aufgaben bereit.
Nach der letzten Auktion von zwei Inflationsindexierten Anleihen des Bundes am 10. Oktober 2023 kündigt der Bund im November an, ab 2024 keine weiteren inflationsindexierten Bundeswertpapiere mehr zu begeben. Inflationsindexierte Bundeswertpapiere (ILB), Schuldverschreibungen des Bundes, die an die Inflationsentwicklung gekoppelt sind, wurden seit dem Jahr 2006 begeben. Die Entscheidung fiel mit Blick auf die Planungssicherheit und die Kosten des Bundes.
Die Finanzagentur weitet ihr seit 2005 bestehendes Liquiditätspooling signifikant aus. Öffentliche Einrichtungen haben die Möglichkeit, freie Liquidität auf dem Zentralkonto der Bundesrepublik Deutschland anzulegen. Dafür erhalten sie eine marktgerechte Verzinsung. Durch diese Dienstleistung erweitert die Finanzagentur nicht nur ihren Handlungsspielraum bei der Liquiditätssteuerung des Bundes, sondern stiftet zusätzlich finanziellen Nutzen für die öffentliche Hand.
Nach zuvor erfolgten Teilverkäufen veräußert der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) seine zuletzt verbliebene Aktienbeteiligung von 9,92 % an der Deutsche Lufthansa AG nun vollständig, wodurch die Stabilisierung des Unternehmens frühzeitig und erfolgreich abgeschlossen werden kann. Der WSF und die Lufthansa vereinbarten im Juni 2020 Stabilisierungsmaßnamen in Höhe von bis zu 6 Mrd. €. Hiervon wurden dem Luftfahrtunternehmen 5,7 Mrd. € als stille Einlagen gewährt. 0,3 Mrd. Euro wurden durch den Erwerb von Aktien zugeführt, woraus eine Aktienbeteiligung des WSF von rund 20 % resultierte. Im Oktober 2021 beteiligte sich der WSF teilweise an der Kapitalerhöhung der Lufthansa, der Anteil des WSF betrug zu diesem Zeitpunkt noch 14,09 %.
Bereits im November 2021 hatte das Unternehmen die gewährten Stillen Einlagen vollständig zurückgeführt. Dem vom WSF eingesetzten Betrag von 306 Mio. € stehen Erlöse aus dem Verkauf der Aktienbeteiligung in Höhe von 1,07 Mrd. € gegenüber. Der positive Saldo aus der Beteiligung beläuft sich somit auf 760 Mio. €.
Der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) veräußert erfolgreich die noch verbliebene 3,5-prozentige Aktienbeteiligung an der pbb Deutsche Pfandbriefbank AG und steigert damit den positiven Saldo der pbb-Reprivatisierung weiter. Die pbb war aus der Restrukturierung der vormaligen Hypo Real Estate Holding AG (HRE) hervorgegangen, nachdem diese im Jahr 2008 in eine existenzbedrohende Schieflage geraten war und durch den FMS gerettet werden musste. Mit dem Börsengang erfolgte im Sommer 2015 die Platzierung von 80 % der Anteile an der Deutsche Pfandbriefbank AG. Im Mai 2018 wurden weitere 16,5 % der Anteile veräußert. Mit dem Verkauf der letzten Anteile ist die Reprivatisierung nun abgeschlossen.

Am 2. September 2020 wird das erste grüne Bundeswertpapier in Form einer Grünen Bundesanleihe mit einer Laufzeit von 10 Jahren begeben. Grüne Bundesanleihen basieren auf dem Konzept der Zwillingsanleihen, also einer Anlehnung an ein bestehendes konventionelles Bundeswertpapier. Das Konzept stellt die Liquidität der Anleihen sicher und macht erstmals den Mehrwert grüner Emissionen direkt messbar. Die Berichterstattung zu den Grünen Bundeswertpapieren stellt Transparenz über die grünen Ausgaben im Bundeshaushalt her.
Ab Juli 2020 ergänzen Emissionen von Bundeswertpapieren die Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme im Rahmen der Corona-Hilfen des Bundes. Der Emissionserlös dieser Bundeswertpapiere finanziert zunächst den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), der den Erlös zeitgleich als Darlehen an die KfW weiterreicht. Dieses Vorgehen refinanziert die Kredite der KfW, die im Rahmen der Sonderprogramme eigenständig von der KfW gewährt werden.
Den erhöhten Finanzierungsbedarf für Maßnahmen zur Bewältigung der Covid-Pandemie deckt der Bund u.a. mit der Einführung neuer Laufzeiten: Am 6. Mai 2020 werden die erste 15-jährige Bundesanleihe und am 12. Mai die erste 7-jährige Bundesanleihe begeben. Im Januar 2026 wird der Bund das Laufzeitenspektrum um 20-jährige Bundesanleihen erweitern, um damit einen Teil des sich erhöhenden langfristigen Finanzierungsbedarfs zu decken.
Der Bund beschließt infolge der Coronavirus-Pandemie einen Rettungsschirm für Unternehmen der Realwirtschaft. Es wird ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) aktiviert, dessen Verwaltung Kraft des Gesetzes zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Finanzagentur obliegt.
Die Finanzagentur hatte im Jahr 2009 für Fonds und Sondervermögen des Bundes eine neue Finanzierungsmethodik, die Proportionalfinanzierung entwickelt. Diese wird im Jahr 2020 zu einer flexibleren und noch robusteren Regelbasierten Finanzierung weiterentwickelt und wird ab dem Jahr 2025 unter anderem für das 500 Mrd. Euro umfassende Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz angewendet. Bei der Regelbasierten Finanzierung werden die Ausgaben durch anteilige Emissionserlöse aus der Begebung von Bundeswertpapieren finanziert. Die Auswahl der zugeordneten Emissionen erfolgt regelbasiert durch ein Computerprogramm.
Ab dem Jahr 2019 wird die Refinanzierung der Abwicklungsanstalt FMS Wertmanagement (FMS-WM) mittels Emissionen von Bundeswertpapieren ergänzt. Der Emissionserlös dieser Bundeswertpapiere finanziert zunächst den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), der diesen Erlös zeitgleich als Darlehen an die FMS-WM weiterreicht. Dadurch wird einerseits das Abwicklungsergebnis der FMS-WM insgesamt verbessert, andererseits der Kapitalmarktauftritt des Bundes gestärkt.
Im Jahr 2018 wird die Finanzagentur im Zuge der Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) mit der Trägerschaft der FMSA beliehen. Die FMSA übt weiterhin eigenständig die Rechtsaufsicht über die beiden Abwicklungsanstalten FMS-Wertmanagement (FMS-WM) und Erste Abwicklungsanstalt (EAA) aus. Vollständig in die Finanzagentur integriert wird hingegen die Verwaltung des früher von der FMSA verwalteten Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS). Er umfasst die Beteiligungen des Bundes an der Commerzbank AG, der Hypo Real Estate Holding AG und der Portigon AG.
Am 26. Juni 2013 begibt der Bund zusammen mit zehn Bundesländern eine gemeinsame Anleihe. Die Emittenten der Bund-Länder-Anleihe haften teilschuldnerisch in Höhe ihres jeweiligen Anteils am Emissionsvolumen.
Zum Jahreswechsel 2012/2013 wird der Direktvertrieb von Bundeswertpapieren für private Anleger eingestellt. Es enden die Auflegung neuer Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze, das Direkterwerbsangebot für Bundesobligationen und die Tagesanleihe sowie die Verwahrung neu begebener Bundeswertpapiere.
Eine Änderung der §§ 4a bis 4k des „Bundesschuldenwesengesetzes“ („BSchuWG“) am 19. September 2019 ermöglicht die Einführung sogenannter Umschuldungsklauseln für Bundeswertpapiere. Eine entsprechende Textpassage wird zum 1. Januar 2013 in die Emissionsbedingungen aufgenommen, um damit einer Anforderung aus dem („European Stability Mechanism“) „ESM“-Vertrag nachzukommen.
Der Rat der europäischen Finanz- und Wirtschaftsminister mandatiert am 8. Juni 2010 die Finanzagentur, den Marktauftritt des Europäischen Rettungsfonds „European Financial Stability Facility“ („EFSF“) zu gestalten. Die Finanzagentur führt die ersten Emissionen der EFSF durch und initiiert deren Liquiditäts- und Risikomanagement. Die Beauftragung läuft zum Jahresende 2013 aus.

Nach mehr als dreißig Jahren erweitert der Bund mit der Einführung der Tagesanleihe am 1. Juli 2008 sein Produktangebot für Privatanleger.
Der Bund diversifiziert sein Schuldenportfolio durch die Emission der ersten Inflationsindexierten Anleihe am 8. März 2006. Sie hat eine Laufzeit von 10 Jahren. In den Folgejahren werden weitere 10-jährige sowie eine 30-jährige Inflationsindexierte Anleihe und inflationsindexierte Bundesobligationen das neue Segment erweitern.
Das Bundesministerium der Finanzen überträgt den Versand von Sammlermünzen ab 1. Januar 2006 auf die Deutsche Post AG (Geschäftsbereich Philatelie).
Durch das „Gesetz zur Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes und der Rechtsgrundlagen der Bundeswertpapierverwaltung“ („Bundeswertpapierverwaltungsgesetz“) vom 1. Januar 2002 wird die Bundesschuldenverwaltung unter dem neuen Namen „Bundeswertpapierverwaltung“ (BWpV) eine Bundesoberbehörde unter dem Bundesfinanzministerium. Das Bundesfinanzierungsgremium ersetzt den Bundesschuldenausschuss. Es besteht ausschließlich aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages und wird vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenmanagements und der Kreditaufnahme des Bundes unterrichtet.

19. September 2000: Gründung der „Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH“ („Finanzagentur“) mit Sitz in Berlin durch Abschluss des Gesellschaftervertrages. Im Januar 2001 wurde der Firmensitz nach Frankfurt am Main verlegt.
In einem ersten Schritt werden die bis dato vom Bundesfinanzministerium wahrgenommenen Aufgaben der Kreditaufnahme und des Schuldenmanagements auf die Finanzagentur übertragen.

Die Behörde übernimmt die Aufgaben zur Regelung der Inneren Altschulden nach dem „Allgemeinen Kriegsfolgengesetz“ (AKG). Für die Durchführung wird eine Dienststelle am Platz der Luftbrücke in Berlin-Tempelhof eingerichtet. Der Bundesschuldenverwaltung werden Aufgaben aus dem Münzwesen (Verkaufsstelle für Sammlermünzen) übertragen.

Mit dem „Gesetz über die Errichtung einer Schuldenverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes“ wird die „Schuldenverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets“ mit Sitz in Bad Homburg v.d.H. als kleinste der bizonalen Dienststellen (drei leitende Beamte) 13. Juli 1948 errichtet.
Die Abwicklung des Londoner Schuldenabkommens (1953) wird später zu ihren ersten großen Aufgaben zählen.
Das „Gesetz betreffend die Verwaltung des Staatsschuldenwesens und Bildung einer Staatsschuldenkommission“ regelt innerhalb der preußischen Verfassung von 1850 die Aufgaben und die Stellung der preußischen Staatsschuldenverwaltung neu. Die Hauptverwaltung der Staatsschulden bleibt als selbständige Behörde erhalten. Sie wird jedoch am 24. Februar 1850 in das Finanzministerium eingegliedert. Die fachliche Kontrolle wird einer Staatsschulden-Kommission übertragen.

Die „Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden“ wird am 17. Januar 1820 gegründet. Sie soll „eine von den übrigen Staats- und Finanzverwaltungen ganz abgesonderte Behörde“ sein. Ihre Gründung folgt dem Erlass der „Verordnung wegen der künftigen Behandlung des gesamten Staatsschuldenwesens“, der die preußischen Staatsfinanzen grundlegend neu regelt und ist somit Teil der Finanzverfassungsreform des preußische Staatskanzler Fürst von Hardenberg. Er will so den Staatshaushalt, der aufgrund der Befreiungskriege in Unordnung geratenen ist, sanieren und das Vertrauen in den Staatskredit stärken. In der königlichen Verordnung sind erstmals Voraussetzungen und Verfahren staatlicher Kreditaufnahme geregelt, die zum Teil noch in den Finanzverfassung des Deutschen Reiches wie auch der Bundesrepublik Deutschland nachwirken werden.
Erster Präsident ist Christian von Rother. Ihm unterstehen vier Mitglieder.

