Auktionsverfahren

Bundesanleihen, Bundesobligationen, Grüne Bundesanleihen und -obligationen, Bundesschatzanweisungen und Unverzinsliche Schatzanweisungen werden vom Bund in der Regel im Auktionsverfahren begeben.

Unmittelbar im Rahmen des Auktionsverfahrens können ausschließlich Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen Bundeswertpapiere erwerben. Als technische Plattform für diese auch als Tender bezeichneten Auktionen dient das Bund Bietungs-Systems (BBS) der Deutschen Bundesbank.

Abgabe von Geboten

Während der Auktionen müssen die Gebote für die Bundeswertpapiere auf einen Nennbetrag von mindestens 1 Mio. Euro oder einem ganzen Vielfachen hiervon lauten. Zudem sollen die Gebote den Kurs in Prozent des Nennbetrags enthalten, zu dem die Bieter bereit sind, die angebotenen Bundeswertpapiere zu erwerben.

Grundsätzlich sind mehrere Gebote zu unterschiedlichen Kursen sowie Gebote ohne Kursangabe möglich. Die gebotenen Kurse müssen bei Bundesanleihen und Bundesobligationen auf volle 0,01 Prozentpunkte, bei Bundesschatzanweisungen auf volle 0,005 Prozentpunkte und bei Unverzinslichen Schatzanweisungen auf 0,00005 Prozentpunkte lauten.

Zuteilung & Marktpflegequote

Der Bund verwendet ein Multi-Preis-Auktionsverfahren, d.h. die vom Bund akzeptierten Gebote werden zu dem im jeweiligen Gebot genannten Kurs zugeteilt und nicht zu einem Einheitspreis abgerechnet. Gebote, die über dem niedrigsten akzeptierten Kurs liegen, werden voll zugeteilt, während Gebote, die sich unterhalb des niedrigsten akzeptierten Kurses befinden, keine Zuteilung erhalten. Die Gebote ohne Kursangabe werden zum gewogenen Durchschnittskurs der akzeptierten Kursgebote zugeteilt. Der Bund behält sich dabei vor, alle Gebote abzulehnen sowie sowohl die Gebote zum niedrigsten akzeptierten Kurs als auch die Gebote ohne Kursangabe zu repartieren, d.h. nur zu einem bestimmten Prozentsatz zuzuteilen.
Generell hält der Bund bei jeder Auktion ein gewisses Nominalvolumen zurück (Marktpflegequote), das im Anschluss an die Tender nach und nach im Rahmen der Sekundärmarktaktivitäten in den Markt abgegeben werden kann. Die Höhe der Marktpflegequote fällt von Auktion zu Auktion unterschiedlich aus, liegt seit 2006 im Schnitt jedoch bei unter 20 % des Emissionsvolumens:

Marktpflegequote2023202220212020201920182017201620152014

(kumuliert, in % des Auktionsvolumens)

15,920,317,120,822,119,420,721,518,416,0

Auktionstermine

  • Die Platzierungen von Unverzinslichen Schatzanweisungen (Geldmarkt) werden regelmäßig an einem Montag durchgeführt.
  • Bundesschatzanweisungen und Bundesobligationen werden immer an einem Dienstag emittiert.
  • Die Auktionen für nominalverzinsliche Bundesanleihen ab einschließlich 7 Jahren Laufzeit finden jeweils an einem Mittwoch statt.

Ab 2024 werden Auktionen und Multi-ISIN-Auktionen einheitlich vier Bankgeschäftstage vor dem Auktionsermin mittels Pressenotiz angekündigt. Finanzagentur und Deutsche Bundesbank geben in der Pressenotiz das Emissionsvolumen und die Laufzeit der zur Emission vorgesehenen Papiere bekannt. Erstmalig werden dann auch die noch nicht in den Quartalskalendern veröffentlichten grünen und Multi-ISINs benannt.
Einen Tag vor der Auktion werden in der ebenfalls als Pressenotiz veröffentlichten Ausschreibung Kupon und Zinstermin bekanntgegeben.
Am Auktionstag selbst können die Mitglieder der Bietergruppe ihre Gebote für die Auktion von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr MEZ auf digitalem Weg über das BBS abgeben. Die Zuteilungsentscheidung wird von der Finanzagentur unmittelbar nach Gebotsende getroffen und den Bietern über das BBS übermittelt. Im Anschluss wird das Auktionsergebnis über Nachrichteninformationsdienste sowie diese Internetseite veröffentlicht.

Standardisierter Ablauf der Begebung eines Bundeswertpapiers, beginnend mit der Ankündigung im Emissionskalender bis zur Valutierung des Tenderbetrags. Für die Multi-ISIN-Auktionen im 15- und 30-jährigen Laufzeitsegment werden die aufzustockenden Benchmark-Anleihen erst mit den Aktualisierungen der Quartalskalender konkretisiert. Die zweite Anleihe der jeweiligen Multi-ISIN-Auktion und grüne Wertpapiere werden erstmals in der Woche vor ihrer Auktion per Pressenotiz bekannt gegeben.