Unmittelbar im Rahmen dieses Tenderverfahrens können ausschließlich Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen Bundeswertpapiere erwerben. Als technische Plattform für die Tender dient das Bund Bietungs-Systems (BBS) der Deutschen Bundesbank.
Abgabe von Geboten
Während der Auktionen müssen die Gebote für die Bundeswertpapiere auf einen Nennbetrag von mindestens 1 Mio. Euro oder einem ganzen Vielfachen hiervon lauten. Zudem sollen die Gebote den Kurs in Prozent des Nennbetrags enthalten, zu dem die Bieter bereit sind, die angebotenen Bundeswertpapiere zu erwerben.
Grundsätzlich sind mehrere Gebote zu unterschiedlichen Kursen sowie Gebote ohne Kursangabe möglich. Die gebotenen Kurse müssen bei Bundesanleihen und Bundesobligationen (auch inflationsindexierte) auf volle 0,01 Prozentpunkte, bei Bundesschatzanweisungen auf volle 0,005 Prozentpunkte und bei Unverzinslichen Schatzanweisungen auf 0,00005 Prozentpunkte lauten.
Zuteilung & Marktpflegequote
Der Bund verwendet ein Multi-Preis-Auktionsverfahren, d.h. die vom Bund akzeptierten Gebote werden zu dem im jeweiligen Gebot genannten Kurs zugeteilt und nicht zu einem Einheitspreis abgerechnet. Gebote, die über dem niedrigsten akzeptierten Kurs liegen, werden voll zugeteilt, während Gebote, die sich unterhalb des niedrigsten akzeptierten Kurses befinden, keine Zuteilung erhalten. Die Gebote ohne Kursangabe werden zum gewogenen Durchschnittskurs der akzeptierten Kursgebote zugeteilt. Der Bund behält sich dabei vor, alle Gebote abzulehnen sowie sowohl die Gebote zum niedrigsten akzeptierten Kurs als auch die Gebote ohne Kursangabe zu repartieren, d.h. nur zu einem bestimmten Prozentsatz zuzuteilen.
Generell hält der Bund bei jeder Auktion ein gewisses Nominalvolumen zurück (Marktpflegequote), das im Anschluss an die Tender nach und nach im Rahmen der Sekundärmarktaktivitäten in den Markt abgegeben werden kann. Die Höhe der Marktpflegequote fällt von Auktion zu Auktion unterschiedlich aus, liegt seit 2006 im Schnitt jedoch bei unter 20 % des Emissionsvolumens:
Marktpflegequote | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 |
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(kumuliert, in % des Auktionsvolumens) | 20,3 | 17,1 | 20,8 | 22,1 | 19,4 | 20,7 | 21,5 | 18,4 | 16,0 | 16,7 |
Auktionstermine
- Die Platzierungen von Unverzinslichen Schatzanweisungen (Geldmarkt) werden regelmäßig an einem Montag durchgeführt.
- Inflationsindexierte Wertpapiere, Bundesschatzanweisungen und Bundesobligationen werden immer an einem Dienstag emittiert.
- Die Auktionen für nominalverzinsliche Bundesanleihen ab einschließlich 7 Jahren Laufzeit finden jeweils an einem Mittwoch statt.
Bereits sechs Bankgeschäftstage vor dem Tendertermin kündigt die Deutsche Bundesbank mittels Pressemitteilung die Auktion eines Bundeswertpapiers inkl. Emissionsvolumen und Laufzeit an. Einen Tag vor dem Tender werden in der ebenfalls als Pressenotiz veröffentlichten Ausschreibung der Kupon und Zinstermin bekanntgegeben.
Am Auktionstag selbst können die Mitglieder der Bietergruppe ihre Gebote für den Tender von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr Frankfurter Zeit auf digitalem Weg über das BBS abgeben. Die Zuteilungsentscheidung wird von der Finanzagentur unmittelbar nach Gebotsende getroffen und den Bietern über das BBS übermittelt. Im Anschluss wird das Ergebnis über Nachrichteninformationsdienste sowie diese Internetseite veröffentlicht.
