Das Hauptinstrument der Kreditaufnahme ist die Emission von Bundeswertpapieren über ein Auktions- bzw. Tenderverfahren.
Hier übernehmen Banken der Bietergruppe Bundesemissionen die angebotenen Bundeswertpapiere zunächst in ihren eigenen Bestand und verkaufen sie dann allmählich an Kunden weiter.
Seltener nutzt der Bund für die Emission von Bundeswertpapieren auch das Syndikatsverfahren. Bei Begebung über ein Syndikat werden die jeweiligen Bundeswertpapiere im Auftrag des Bundes von einer ausgewählten Gruppe von Banken gegen eine Gebühr direkt an Investoren vermittelt.
Das vom Bund geplante Emissionsprogramm wird als Jahresvorausschau bereits zum Ende des Vorjahres für das folgende Kalenderjahr angekündigt. Dabei wird ein detaillierter Emissionskalender mit genauen Auktionsdaten veröffentlicht, um den Investoren größtmögliche Planungssicherheit zu ermöglichen.
Die letzten Jahre waren geprägt von internationalen Krisen, auf die die Bundesregierung mit Hilfs- und Investitionsprogrammen reagierte. So führten die Covid-Pandemie 2019, der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine 2022 sowie die daraus resultierende Energiekrise sowie der Investitionsbedarf zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit und Wirtschaftsbelebung zu signifikant höherem Kreditbedarf.
Sowohl vom Zeithorizont als auch in der Höhe unsichere Kreditbedarfe, wie die Covid-Maßnahmen, wurden schwerpunktmäßig durch Emission kurzfristiger Laufzeiten, wie Bubills finanziert. Die in Summe genau fixierten und zeitlich im Finanzplan verteilten Ausgaben des Fiskalpaktes werden bisher dagegen anteilig deutlich stärker über mittel- bis langfristige Bundeswertpapiere finanziert.

