Funktionsweise
Das Liquiditätspooling dient dem Bund zur Steuerung seiner Liquidität. Die teilnehmenden Einrichtungen wiederum können freie Liquidität anlegen und erhalten dafür eine marktgerechte Verzinsung der angelegten Gelder unter Berücksichtigung der hohen Bonität des Bundes.
Die Anlage erfolgt in Form von Euro-denominierten Geldhandelsgeschäften mit unterschiedlichen Fristen. Teilnehmer am Liquiditätspooling können Gelder wie folgt anlegen:
- entweder für einen vereinbarten Zeitraum und Zinssatz (Tages- oder Termingelder)
- oder für einen unbestimmten Zeitraum mit täglich neu festzulegender Verzinsung (sog. „bis auf Weiteres“/„BAW“-Gelder).
Die Anlage von Geldern erfolgt über die Finanzagentur, die dabei im Namen und auf Rechnung des Bundes handelt. Die Anlageart und der Zinssatz werden jeweils im Einzelfall mit der Finanzagentur vereinbart.
Berechtigte
Zu öffentlichen Einrichtungen in diesem Sinne zählen insbesondere:
- Bundes- oder landesunmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, einschließlich Stiftungen,
- privatrechtliche Einrichtungen bzw. Unternehmen mit ausschließlicher Beteiligung des Bundes und/oder der Länder und/oder der Gemeinden, einschließlich Stiftungen, sowie
- Sondervermögen des Bundes und/oder der Länder.
Die Finanzagentur prüft die Anfrage und wendet sich bei positivem Prüfergebnis an das Bundesministerium der Finanzen, das über die Aufnahme der jeweiligen Einrichtung in den Teilnehmerkreis des Liquiditätspoolings entscheidet. Es besteht für den Bund kein Kontrahierungszwang, da sowohl Haushaltsgesetz als auch Bundeshaushaltsordnung das Volumen, das der Bund aufnehmen darf, begrenzen.
Ansprechpartner
Unter folgendem Kontakt erhalten Berechtigte nähere Informationen zum Liquiditätspooling und können eine Teilnahme beantragen:
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
Bereich Handel und Emissionsgeschäft
Olof-Palme-Straße 17
60439 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0) 69 25 616 -1580 und -1581