Primärmarkt

Der Bund deckt den überwiegenden Teil seines Kreditbedarfs über Einmalemissionen im Pri­märmarkt. Zur Finanzierung tragen in geringerem Umfang die im Rahmen der Marktpflege­aktivitäten vorgenommenen Verkäufe von Bundeswertpapieren im Sekundärmarkt sowie die im Privatkundengeschäft abgesetzten Daueremissionen bei. Die vom Bund innerhalb eines Kalenderjahres geplanten Einmalemissionen werden zum Ende des Vorjahres in der Jahres­vorausschau angekündigt. Die in der Jahresvorausschau angekündigten Einmalemissionen werden ausschließlich im Tenderverfahren begeben. Daneben platziert der Bund spezielle Finanzierungsinstrumente in Ausnahmefällen über ein Bankenkonsortium im Primärmarkt. Die Teilnahme an den Tendern des Bundes ist ausschließlich den Mitgliedern der Bieter­gruppe Bundesemissionen vorbehalten.

Per 21.12.2009