Corporate Governance

Wir, die Finanzagentur, übernehmen Verantwortung für die Interessen unserer Anteilseigner, Geschäftspartner, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit. Diese verantwortungsbewusste Unternehmensführung schließt explizit auch Gesellschaft und Umwelt mit ein. 

Die Grundsätze guter Unternehmensführung in der Finanzagentur

Corporate Governance – dieser Begriff steht für die verantwortungsbewusste Führung und Kontrolle eines Unternehmens. Für uns in der Finanzagentur bedeutet dies die effiziente und wirksame Zusammenarbeit zwischen Gesellschafter und Geschäftsführung, die Achtung der Gesellschafterinteressen sowie Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation. Wir sind überzeugt, dass eine transparente und gute Corporate Governance, die international und national anerkannten Standards entspricht, ein wesentlicher Faktor für den unternehmerischen Erfolg ist. Corporate Governance ist Teil unseres Selbstverständnisses und sämtlicher Bereiche unseres Unternehmens.

Die Bundesregierung hat am 16. September 2020 die Neufassung der „Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“ beschlossen und damit die bisher geltenden Grundsätze aus dem Jahr 2009 weiterentwickelt. Der „Public Corporate Governance Kodex“ (PCGK) stellt für Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung den Standard guter Unternehmensführung auf.  Die Grundsätze heben die Vorbildrolle der Unternehmen mit Bundesbeteiligung und ihre gesellschaftliche Verantwortung hervor. Einen Schwerpunkt setzt der PCGK auch auf das Thema Nachhaltigkeit.

Die Empfehlungen des PCGK sind durch die Verankerung in den Regularien der Finanzagentur integraler Bestandteil unseres Handlungsrahmens. In den jährlichen Corporate Governance Berichten legen wir unsere Unternehmensverfassung, -führung und -kontrolle dar. Die Berichte der letzten zehn Jahre sind nachfolgend veröffentlicht. Ältere Dokumente halten wir auf Nachfrage über unsere Kontaktseite bereit.

Die Corporate Governance Berichte der Finanzagentur