Chronik der gesetzlichen Grundlagen des FMS

Dezember 2020

Die separate Kreditermächtigung des FMS zur Refinanzierung der Abwicklungsanstalten wird auf 60 Mrd. € verdoppelt. Da gleichzeitig die allgemeine Kreditermächtigung des FMS von ursprünglich 60 Mrd. € auf 30 Mrd. € reduziert wurde, änderte sich die Gesamtkreditermächtigung des FMS in Höhe von EUR 100 Mrd. € nicht.

März 2020

Das FMStFG wird in Folge der Corona-Pandemie durch das Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WStFG) geändert. Das FMStFG trägt seitdem den Namen „Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (StFG)“.

Januar 2019

Der FMS erhält eine separate Kreditermächtigung zur Refinanzierung der Abwicklungsanstalten über 30 Mrd. €.

Januar 2018

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSANeuOG) wird der Finanzagentur die Verwaltung des bisher bereits von ihr finanzierten und früher von der FMSA verwalteten FMS übertragen.

November 2014

Die FMSA wird nationale Abwicklungsbehörde in Deutschland. Infolgedessen kommt es zur Schließung des FMS für neue Maßnahmen zum 31.12.2015 (Änderung des FMStFG).

Dezember 2012

Das Dritte Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FinStabG) verlängert die Frist zur Beantragung von Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung ein weiteres Mal bis Ende 2014.

Februar 2012

Die Frist zur Beantragung von Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung war zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Das Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz ermöglicht die "Wiedereröffnung" des FMS bis Ende 2012.

Oktober 2008

Inkrafttreten des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) und Errichtung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS; öffentlich auch häufig als „SoFFin“ bezeichnet) mit einem Gesamtvolumen von 480 Mrd. €. Der FMS wurde zunächst durch die gemeinsam mit dem Fonds gegründete Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet.

Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) übt die Rechtsaufsicht über die Abwicklungsanstalten FMS Wertmanagement (FMS-WM) und Erste Abwicklungsanstalt (EAA) aus. Wiederum selbst unterliegt sie der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Zum 1. Januar 2018  ging die FMSA in die Trägerschaft der Finanzagentur über.

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Nationale Abwicklungsbehörde

Als eigenständig operierender Geschäftsbereich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sorgt die Nationale Abwicklungsbehörde (NAB) für die Wahrung der Finanzstabilität und den Schutz öffentlicher Mittel: Seit 2018 bewertet sie die Abwicklungsfähigkeit von Kreditinstituten und Finanzgruppen, erstellt Abwicklungspläne und erhebt und verwaltet die Bankenabgabe. Von 2011 bis 2017 oblag diese Aufgabe der FMSA.

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