Aufsichtsstruktur des FMS nach dem FMSA-Neuordnungsgesetz

Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) ist ein privatrechtliches Unternehmen, an dem die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen) unmittelbar und alleine beteiligt ist. Das Bundesministerium der Finanzen übt die Rechts- und Fachaufsicht über die Finanzagentur aus.

Im Rahmen der parlamentarischen Kontrollaufgabe gemäß § 10a des Stabilisierungsfondsgesetzes (StFG) wird das Bundesfinanzierungsgremium vom Bundesministerium der Finanzen zu allen Fragen, die das Sondervermögen "Finanzmarktstabilisierungsfonds“ (FMS) betreffen, unterrichtet. Über die wesentlichen Angelegenheiten den FMS betreffend entscheidet gemäß § 4 StFG ein interministerieller Ausschuss (Lenkungsausschuss) auf Vorschlag der Finanzagentur bzw. auf Vorschlag der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), falls Maßnahmen für bundesrechtliche Abwicklungsanstalten (gem. § 8a StFG) betroffen sind.

Die Finanzagentur nimmt auf gesetzlicher Grundlage Aufgaben für den Bund wahr. Seit dem 01.01.2018 verwaltet sie den im Jahr 2008 zur Bewältigung der Finanzmarktkrise vom Bund gegründeten FMS und betreut die von diesen gehaltenen Beteiligungen. Ferner ist sie mit der Trägerschaft der FMSA beliehen, welche die Rechtsaufsicht über die nach Bundesrecht gegründeten Abwicklungsanstalten ausübt.