Sondervermögen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) wurde im März 2020 von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie entgegenzuwirken. Mit Garantien und Kapitalhilfen sollen Unternehmen der Realwirtschaft stabilisiert und somit auch Arbeitsplätze erhalten werden.
Der Fonds hatte ursprünglich einen Gesamtumfang von 600 Mrd. €. Im Rahmen der Verlängerung des WSF wurde der Gesamtumfang zum 1. Januar 2022 auf 250 Mrd. € angepasst. Der Fonds umfasst folgende Instrumente:
- einen Garantierahmen von 100 Mrd. €, der Unternehmen dabei helfen soll, sich am Banken- und Kapitalmarkt zu refinanzieren (Überbrückung von Liquiditätsengpässen)
- eine Kreditermächtigung über 50 Mrd. € zur Kapitalstärkung von Unternehmen (Rekapitalisierung)
- eine weitere Kreditermächtigung über 100 Mrd. € zur Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme
Der WSF richtet sich grundsätzlich an Wirtschaftsunternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. €, mehr als 50 Mio. € Umsatzerlöse sowie mehr als 249 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Anträge konnten bis April 2022 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gestellt werden. Die Entscheidung über vorzunehmende Stabilisierungsmaßnahmen trifft das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf Antrag des Unternehmens nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung
- der Bedeutung des Unternehmens für die Wirtschaft Deutschlands,
- der Dringlichkeit,
- der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und den Wettbewerb und
- des Grundsatzes des möglichst sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes der Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds.
Es wurde zudem ein interministerieller Ausschuss etabliert, dem das Bundesministerium der Finanzen vorsitzt und dem unter anderem die Finanzagentur als beratendes Mitglied angehört. Dieser WSF-Ausschuss entscheidet einvernehmlich über Grundsatzfragen sowie Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und trifft Entscheidungen über wesentliche Maßnahmen und Auflagen. Mit der Verwaltung des WSF wurde die Finanzagentur betraut. Darüber hinaus unterstützt die Finanzagentur das Bundesministerium der Finanzen mit Beratungsleistungen zur Strukturierung und Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen.
Folgende WSF-Maßnahmen wurden bislang beschlossen und mit den Unternehmen vertraglich vereinbart:
Garantien (§ 21 StFG) | |||
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Unternehmen | Höhe der Stabilisierungsmaßnahme | Vertragsschluss | |
- | - | - |
Rekapitalisierung (§ 22 StFG) | |||
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Unternehmen | Höhe der Stabilisierungsmaßnahme | Vertragsschluss | |
Deutsche Lufthansa AG | 5.847,1 Mio. € | Jun. 2020; Sep. 2020 (Anpassung) | |
FTI Touristik GmbH - 1. Maßnahme - 2. Maßnahme - 3. Maßnahme | 235,0 Mio. € 250,0 Mio. € 118,0 Mio. € | Aug. 2020 Dez. 2020 Okt. 2021 | |
TUI AG - 1. Maßnahme - 2. Maßnahme | 150,0 Mio. € 1.091,0 Mio. € | Sep. 2020 Jan. 2021 | |
MV Werften Holdings Limited | 300,0 Mio. € | Okt. 2020; Jun. 2021 (Ausweitung) | |
German Naval Yards Kiel GmbH | 35,0 Mio. € | Okt. 2020 | |
Schlote Holding GmbH - 1. Maßnahme - 2. Maßnahme | 25,5 Mio. € 10,0 Mio. € | Nov. 2020 Sep. 2021 | |
NOVUM Hospitality GmbH | 45,0 Mio. € | Dez. 2020 | |
A-Kaiser GmbH | 12,5 Mio. € | Jan. 2021 | |
Blacklane GmbH | 10,0 Mio. € | Jan. 2021 | |
SANHA GmbH & Co. KG | 10,0 Mio. € | Jan. 2021 | |
GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH - 1. Maßnahme - 2. Maßnahme | 460,0 Mio. € 220,0 Mio. € | Feb. 2021 Feb. 2022 | |
Berge & Meer Touristik GmbH | 20,0 Mio. € | Mrz. 2021 | |
Trendtours Holding GmbH | 23,0 Mio. € | Mrz. 2021 | |
Georgsmarienhütte Holding GmbH | 58,0 Mio. € | Mrz. 2021 | |
Orcan Energy AG | 4,5 Mio. € | Mrz. 2021 | |
Ludwig Görtz GmbH | 28,0 Mio. € | Apr. 2021 | |
Adler Modemärkte AG | 10,0 Mio. € | Mai 2021 | |
FRIMO Group GmbH | 10,0 Mio. € | Mai 2021 | |
eno energy GmbH | 28,0 Mio. € | Jun. 2021 | |
Global Retool Group GmbH | 3,8 Mio. € | Jul. 2021 | |
ORSAY GmbH | 33,0 Mio. € | Aug. 2021 | |
Summe | 9.037,4 Mio. € |
KfW-Sonderprogramme (§ 23 StFG) | ||
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Der WSF kann der KfW Darlehen zur Refinanzierung der ihr von der Bundesregierung infolge der Coronavirus-Pandemie zugewiesenen Sonderprogramme gewähren. Aktuell beträgt das Darlehensvolumen 33.400,0 Mio. €. |
Beschlossene und vertraglich vereinbarte Maßnahmen per 18.05.2022
Es können Rundungsdifferenzen auftreten.
Unternehmen, denen Stabilisierungsmaßnahmen aus dem WSF gewährt werden, können gemäß § 25 Abs. 3 StFG dazu aufgefordert werden, eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Diese Anforderung ist abhängig von der Art und dem Adressaten der Stabilisierungsmaßnahme. Die abgegebenen Verpflichtungserklärungen der Unternehmen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht:
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Lufthansa AG (Veröffentlichung am 21. Juli 2020)
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FTI Touristik GmbH (Veröffentlichungen am 14. September 2020 und 9. Februar 2021)
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MV Werften Holdings Limited (Veröffentlichungen am 20. Oktober 2020 und 12. Juli 2021)
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TUI AG (Veröffentlichung am 27. Januar 2021)
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German Naval Yards Kiel GmbH (Veröffentlichung am 10. Februar 2021)
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GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH (Veröffentlichungen am 19. Februar 2021 und 10. Februar 2022)