Bundesanleihen

Zehn- und dreißigjährige Bundesanleihen repräsentieren das lange Ende der Bundkurve. Im Schuldenportfolio des Bundes haben zehnjährige Bunds 2010 einen Anteil von über 40%, dreißigjährige über 14%.

Primärmarkt

Im Jahr 2010 werden drei (zuvor zwei) neue zehnjährige Bunds begeben, die jeweils zwei bis drei Mal aufgestockt werden und in der Spitze Volumina von bis zu 27 Mrd. € erreichen. Dreißigjährige Bunds werden in der Regel zwei Mal pro Jahr emittiert, mit einer Neuemission etwa alle zwei Jahre. Der Anteil der zehn- und dreißigjährigen Bundesanleihen am jährlichen Emissionsvolumen (2010) beträgt rund 22%.

Sekundärmarkt

Etwa die Hälfte der derzeit ausstehenden, handelbaren Bundestitel (mehr als siebzig) entfallen auf Bundesanleihen. Davon haben rund zwei Drittel ausstehende Volumina von über 20 Mrd. €. Im Jahresdurchschnitt 2009 waren über 580 Mrd. € ausstehend. Am Sekundärmarkt für Bundeswertpapiere (Datenerhebungen Finanzagentur) haben Bundesanleihen üblicherweise einen Gesamtanteil von über 50% am Handelsvolumen und von um die 10% am Nettovolumen, also den absolut eingenommenen Positionen (Käufe abzüglich Verkäufe von berichtenden Banken der Bietergruppe Bundesemissionen). Das Flaggschiff des Sekundärmarkthandels für Bundestitel sind die zehnjährigen Bundesanleihen.

Die Datenbasis und Funktionsweise der Sekundärmarktauswertungen der Finanzagentur sind unter Sekundärmarkt dargelegt.

Stripping

Erweiterte Anlagemöglichkeiten bietet der Bund seit Einführung des „Stripping“ der zehn- und dreißigjährigen Bunds (1997). Nennwert und Zinskupon können dabei separat gehandelt werden (ab 50.000 €, Mindestnennbetrag 0,01 €). Die Trennung in Kapital  und Zinsansprüche nimmt für den Inhaber der Anleihe die jeweils depotführende Stelle vor. Die Rekonstruktion von Zins  und Kapitalstrips zu einer Anleihe ist ebenfalls möglich, jedoch Kreditinstituten für deren Eigenbestand vorbehalten. Die Zinsstrips gleicher Fälligkeit werden unter einer ISIN bzw. Wertpapier Kennnummer zusammengefasst.

Ausstattungsmerkmale

Standardisierte Zins- und Kapitalfälligkeiten am 4. Januar, 4. Juli und ab 2010 dem 4. September eines Jahres, Rückzahlung zum Nennwert, Zinsberechnung nach act/365 bzw. act/366, keine vorzeitige Rückzahlung oder Kündigung seitens des Emittenten.