Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit als Text

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.deutsche-finanzagentur.de.

Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) ist bemüht, ihren Internetauftritt www. deutsche-finanzagentur.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Wir haben unseren Internetauftritt vom unabhängigen BITV-Test-Prüfverbund im August 2022 testen lassen. Grundlage für den Test war die BITV 2.0 vom 21. Mai 2019.
Für die Prüfung haben Auftraggeber und Prüfstelle 11 repräsentative Seiten ausgewählt. Die Prüfung einer Seitenauswahl, die möglichst alle potentiellen Barrieren erfasst, lässt auf die Zugänglichkeit des Webauftritts insgesamt schließen. Das verwendete Testverfahren bestand aus zwei Teilen:

  • Beim Konformitätstest wurden die zu prüfenden Teile der Anwendung gegen die für die Anwendung relevanten Barrierefreiheitskriterien getestet.
  • Im Zugänglichkeitstest wurde geprüft, inwieweit Menschen mit der Anwendung arbeiten können, wenn sie auf bestimmte Eingabe-/Ausgabemittel wie Screenreader, Bildschirmlupen, Kontrastmodus oder Tastaturbedienung angewiesen sind.

Außerdem unterzog die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) die Internetseite im April 2023 einer vereinfachten Prüfung.

Die geprüften Seiten wurden in beiden Tests als ungenügend BITV-konform bewertet.

In mehreren Schritten wurden die jeweils identifizierten Defizite in der Barrierefreiheit anschließend auf ein Minimum reduziert, so dass eine weitgehende Barrierefreiheit erreicht wurde. Die nachstehend aufgeführten Seitenelemente sind vorerst weiterhin nicht vollständig barrierefrei gemäß BITV 2.0:

  • Barriere: Nicht-Text-Inhalte
    Nicht alle Diagramminhalte (insbesondere Kurs- und Renditecharts) sind für blinde Nutzer nicht bzw. nicht vollständig wahrnehmbar.
  • Barriere: Informationen und Beziehungen
    Die Fokusreihenfolge ist in den großen Teasern auf der Startseite nicht aufgabenangemessen.
  • Barriere: Syntaxspezifikationen
    In einigen PDF-Dokumenten sind nicht alle notwendigen Informationen hinterlegt. Sie sind nicht PDF/UA-konform.

Diese Erklärung wurde am 20. August 2022 erstmals erstellt und zuletzt am 5. März 2024 überarbeitet.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.deutsche-finanzagentur.de aufgefallen? Dann können Sie sich gern bei uns melden:

E-Mail: internetredaktion@remove-this.deutsche-finanzagentur.de
Telefon: +49 69 25 616-0

Postadresse:
Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
Investor Relations
Olof-Palme-Str. 35
60439 Frankfurt am Main

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Ziel ist es dann, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 30 18 527-2805
Fax: +49 30 18 527-2901

E-Mail:info@remove-this.schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Die Internet-Adresse der Finanz-Agentur ist:
www.deutsche-finanzagentur.de
Sind diese Internet-Seiten barriere-frei?

Barriere-frei heißt:
Alle Menschen sollen diese Internet-Seite benutzen können.
Es darf keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel:
Blinde Menschen können eine Internet-Seite nicht sehen.
Barriere-frei bedeutet: die Seite wird vorgelesen.

Das steht so in den Vorschriften:

  • Behinderten-Gleich-Stellungs-Gesetz (BGG)
  • Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung (BITV 2.0)

Menschen mit und ohne Behinderung müssen gleich behandelt werden.
Das muss auch die Finanz-Agentur beachten.
Die Finanz-Agentur will Barriere-Freiheit im Internet.
Das bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.
Das heißt zum Beispiel
für Menschen mit Behinderungen:

  • Es gibt Filme in Gebärden-Sprache.
  • Es gibt Texte in Leichter Sprache.
  • Blinde Menschen können Vorlese-Programme gut benutzen

Es gibt einen Test für Barriere-Freiheit im Internet.
Mit dem Test prüft die Finanz-Agentur:
Sind im Internet alle Vorschriften beachtet?
Wo gibt es noch Barrieren?

Der Test hat ergeben:
Es gibt nur noch wenige kleine Barrieren.
Die Internet-Seite ist so gut wie barriere-frei.
 

Sie haben eine weitere Barriere gefunden?
Sie wollen der Finanz-Agentur von Barrieren berichten?
Oder:
Sie konnten eine wichtige Info nicht finden.
Oder:
Sie möchten mehr wissen über:
barriere-freie Internet-Seiten der Finanz-Agentur?
Oder:
Internet-Seiten der Finanz-Agentur in Leichter Sprache?
Dann Schreiben Sie uns!

An unsere Post-Adresse:

Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
Olof-Palme-Str. 35
60439 Frankfurt am Main

An unsere E-Mail-Adresse:
internetredaktion@remove-this.deutsche-finanzagentur.de

Oder rufen Sie uns an!
Unsere Telefon-Nummer:
069 25 616 0

Haben Sie uns angerufen?
Oder schon angeschrieben?
Und sind nicht zufrieden?
 
Dann können Sie sich beschweren.
Dafür gibt es die Schlichtungs-Stelle.
Schlichtung bedeutet:

  • sich einigen.
  • sich vertragen.

Die Schlichtungs-Stelle hilft bei einem Streit.
Zum Beispiel:

1. Es gibt eine Barriere.
2. Sie haben sich beschwert.
3. Die Barriere bleibt.
Oder:
3. Sie sind mit der Antwort der Finanz-Agentur
zur Barriere-Freiheit nicht zufrieden.

Dann können Sie eine Schlichtung beantragen.
Eine Schlichtung kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Sie können den Antrag in Leichter Sprache
oder in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.

Hier gibt es mehr Infos:
Schlichtungs-Stelle BGG in Leichter Sprache

Hier ist die Post-Adresse der Schlichtungs-Stelle:

Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Hier ist die E-Mail-Adresse:
info@remove-this.schlichtungsstelle-bgg.de

Hier ist die Telefon-Nummer:
030 18 527-2805

Erklärung zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache

Dieser Gebärdensprach-Film gibt die Erklärung zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache wieder.
(Dauer 7:11 Minuten)