Nutzungsmöglichkeiten

Nutzen Sie unsere komfortablen Verfügungsmöglichkeiten:

Kauf

Erwerben Sie Bundeswertpapiere als Einmalanlage oder per Dauerauftrag.

Details zum Kauf

Verkauf

Veräußern Sie Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen vor dem Laufzeitende (Fälligkeit).

Details zum Verkauf

Vorzeitige Rückgabe

Veräußern Sie Bundesschatzbriefe vor Laufzeitende Fälligkeit oder die Tagesanleihe.

Details zur Rückgabe

Umtausch

Mit dem Rückgabeerlös eines Bundesschatzbriefes oder der Tagesanleihe können Sie direkt wieder ein anderes Bundeswertpapier erwerben.

Details zum Umtausch

Wiederanlage

Legen Sie Ihre Auszahlungen aus Bundeswertpapieren direkt wieder Zins bringend in weitere Bundeswertpapiere an.

Details zur Wiederanlage

Stornierung

Solange die von Ihnen erteilten Aufträge noch nicht gebucht wurden, können Sie online noch Stornierungen vornehmen.

 
Einige eher selten genutzte Auftragsarten müssen aus rechtlichen oder praktischen Gründen nach wie vor schriftlich erteilt werden. Hierzu zählen:

Mit unserem Informationsangebot rund um Ihr Schuldbuchkonto sind Sie stets im Bilde: 

Kontoübersicht

Sehen Sie alle Ihre Bundeswertpapiere im Detail. Mittels Markierung kann zu jedem Wertpapier direkt ein Auftrag erteilt werden.

Kontoauszug

Den Bestand an Bundeswertpapieren auf Ihrem Schuldbuchkonto können Sie sich tagesaktuell oder für beliebige Stichtage in der Vergangenheit anschauen.

Erträgnis-aufstellung

Informieren Sie sich über Ihre bereits erhaltenen Zinserträge aus Bundeswertpapieren.

Zahlungsplan

Lassen Sie sich die zukünftig für Ihre Bundeswertpapiere relevanten Zins- und Tilgungszahlungen anzeigen.

Stammdaten

Vergewissern Sie sich über die von Ihnen hinterlegten Schuldbuchkontoinformationen: eingetragene Personen, Zahlungsweg und Versandanschrift.

Freistellung / NV-Beschei-nigung

Behalten Sie den Überblick über Ihr Stückzinsguthaben aus dem Verlustverrechnungstopf und die Höhe des noch nicht beanspruchten Freibetrages Ihres Freistellungsauftrages. Das Vorliegen einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie hier ebenfalls kontrollieren.