Mehrere Zugriffsberechtigte

Die Eröffnung eines Schuldbuchkontos ist auch in folgenden Fällen möglich:
 

  • Eröffnung eines Gemeinschaftskontos z.B. für Eheleute
    Freistellungsaufträge unbeschränkt steuerpflichtiger Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben, können nur gemeinsam erteilt werden.
     
  • Kontoeröffnung für Minderjährige
    Bitte verwenden Sie unseren Kontoeröffnungsantrag für Minderjährige!
    Benötigt werden die Unterschriften aller Sorgeberechtigten (oder der Nachweis über ein alleiniges Sorgerecht, z.B. Sterbeurkunde, Scheidungsurteil). Weiterhin ist eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Personalausweises bzw. Reisepasses des Kindes notwendig.
     
  • Konteröffnung durch Betreuer
       
  • Konteröffnung für Institutionen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Bitte beachten Sie: Sobald mehrere Personen Aufträge zu einem Schuldbuchkonto erteilen dürfen (Konten für Minderjährige, Gemeinschaftskonten), ist jede dieser Personen jeweils alleine verfügungsberechtigt.
  
Weitere Auskünfte erhalten Sie über das Kontaktformular oder unter 0800 222 55 10.