Erwarten Sie in nächster Zeit Zins- oder Tilgungszahlungen aus Ihren Bundeswertpapieren? Dann legen Sie Ihre Erträge doch direkt wieder zinsbringend in weiteren Bundeswertpapieren an.
Erteilen Sie uns spätestens zehn Tage vor Fälligkeit einen Auftrag zur Wiederanlage. Geben Sie darin an,
- für welches Wertpapier Sie eine Fälligkeit erwarten und
- wie viel dieser Fälligkeit Sie
- in welches neue Bundeswertpapier
investieren wollen.
Am Fälligkeitstag erhalten Sie dann von uns eine Abrechnung und eine
Buchungsmitteilung zur erfolgten Neuanlage.
Formulare für den Schnellzugriff:
Beachten Sie bitte auch die im Auftragsformular hinterlegten Bedingungen und Hinweise zur Auftragserteilung.
