Jährliche Emissionsplanung des Bundes
Der Bund stellt am Ende eines jeden Jahres den Marktteilnehmern durch Pressemitteilung eine Jahresvorausschau für das folgende Jahr zur Verfügung, in der die geplanten Emissionsaktivitäten des Bundes in den Unverzinslichen Schatzanweisungen, den Bundesschatzanweisungen, den Bundesobligationen und den Bundesanleihen angekündigt werden. Die Jahresvorausschau umfasst unter anderem den Emissionskalender für das erste Quartal, der eine detaillierte Planung dieses Quartals enthält. Dabei werden für die Einzelemissionen der Emissionstag, die Fälligkeit des Wertpapiers sowie das vom Bund angestrebte Nominalvolumen veröffentlicht.
Für das zweite bis vierte Quartal werden in der Jahresvorausschau ebenfalls die einzelnen Emissionen mit den Wertpapierarten und den Nominalvolumina genannt. Die genauen Fälligkeitstermine sowie der Emissionstage sind noch nicht festgelegt. Es werden nur Fälligkeits- und Emissionsmonat des jeweiligen Wertpapiers veröffentlicht. Die fehlenden Daten werden dann jeweils mit der Veröffentlichung des Quartalskalenders fixiert, der in der letzten Dekade des Monats vor Beginn des jeweiligen Quartals publiziert wird.
Der Bund ist der einzige Emittent weltweit, der eine derart detaillierte Emissionsplanung zur Verfügung stellt. Investoren wird dadurch die Möglichkeit gegeben, sich frühzeitig auf die Begebung von Bundeswertpapieren einzustellen. Diese transparente und glaubwürdige Emissionspolitik trägt entscheidend zum Benchmark-Status des Bundes im Euroraum bei.
Für die anderen Finanzierungsinstrumente des Bundes (wie die inflationsindexierten Bundeswertpapiere, die Fremdwährungsanleihen, die Schuldscheindarlehen oder die Daueremissionen des Privatkundengeschäfts) wird in der Jahresvorausschau keine detaillierte Planung angegeben.
Die Emissionsplanung des Bundes steht unter dem Vorbehalt, dass sich die genannten Beträge und Termine je nach Finanzierungsbedarf und Liquiditätslage des Bundes sowie je nach Kapitalmarktsituation noch ändern können. Der Bund beabsichtigt jedoch stets, die genannten Emissionsvorhaben soweit wie möglich durchzuführen, um den Marktteilnehmern eine sichere Orientierung für ihre Investitionsentscheidungen zu geben.
