Bietergruppe Bundesemissionen

Bietergruppe Bundesemissionen

Mitglied der Bietergruppe kann nur ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Eu­ropäischen Union werden. In den Verfahrensregeln für Tender bei der Begebung von Bun­desanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und Unverzinsliche Schatz­anweisungen des Bundes ist die Mitgliedschaft in der Bietergruppe des Bundes geregelt (Tenderverfahren - externer Link zur Deutschen Bundesbank).

Um Mitglied der Bietergruppe zu bleiben, muss ein Kreditinstitut mindestens 0,05% der in einem Kalenderjahr in den Tendern insgesamt zugeteilten und laufzeitabhängig gewichteten Emissionsbeträge übernehmen. Mitglieder, die die geforderte Mindestübernahme nicht errei­chen, scheiden aus der Bietergruppe Bundesemissionen aus. Weitere Anforderungen an die Mitglieder der Bietergruppe bestehen nicht.

Zurzeit sind 39 Kreditinstitute Mitglied in der Bietergruppe Bundesemissionen (Aktuelle Bietergruppe Bundesemissionen - externer Link zur Deutschen Bundesbank).

Für die Bietergruppe Bundesemissionen wird jährlich eine Rangliste der Mitglieder nach der Höhe der Anteile am zugeteilten gewichteten Emissionsvolumen ohne Nennung der Anteils­sätze veröffentlicht.

Ab 2012 werden die Zuteilungen bei den einzelnen Bundeswertpapieren für die Tanliste wie folgt gewichtet:

Instrument

Restlaufzeit

Gewichtungsfaktor

Geldmarktinstrumente

3 Monate

0,25

6 Monate

0,5

9 Monate

0,75

12 Monate

1

Kapitalmarktinstrumente

1-3 Jahre

2

3-7 Jahre

5

7-15 Jahre

10

15-30 Jahre

20

Die Gewichtungsfaktoren bleiben für mindestens ein Kalenderjahr unverändert und gelten sowohl für nominale als auch für inflationsindexierte Wertpapiere im entsprechenden (Rest )Laufzeitsegment.

Die Gewichtungsfaktoren tragen der unterschiedlichen Kapitalbindung und den laufzeitbedingten unterschiedlichen Zinsänderungsrisiken bei den einzelnen Wertpapiergattungen näherungsweise Rechnung. Aufgrund des veränderten Marktumfeldes wurde eine Anpassung der Gewichtungsfaktoren zum Jahr 2012 vorgenommen. Im Unterschied zu den bisher gültigen Faktoren wird nicht die ursprüngliche Laufzeit, sondern die Restlaufzeit des Wertpapiers für die Zuordnung des Gewichtungsfaktors herangezogen.