Verpfändung und Mietkaution

Sämtliche Aufträge rund um die Verpfändung von Bundeswertpapieren oder die Eintragung einer Mietkaution für die Tagesanleihe sind für Sie gebührenfrei.

Verpfändung

Auf Ihrem Schuldbuchkonto eingetragene Bundeswertpapiere können Sie - mit Ausnahme der Tagesanleihe - verpfänden, um beispielsweise einen Kredit zu besichern.

Hierfür beantragen Sie bei der Finanzagentur auf einem vorgefertigten Formular die Eintragung eines Pfandrechts für ein oder mehrere Wertpapiere zugunsten Ihres Gläubigers. Die Verpfändung kann dabei auch auf Teile eines einzelnen Wertpapiers beschränkt werden. Wird das Schuldverhältnis aufgelöst, können Sie mit Zustimmung Ihres Gläubigers das Pfandrecht löschen lassen und frei über die Wertpapiere verfügen. Alternativ kann Ihr Gläubiger die Einziehung des Pfands beantragen.

Mietkaution

Für die Eintragung einer Mietkaution können Sie ausschließlich die Tagesanleihe nutzen.

  1. Erwerben Sie als Mieter in Höhe der vereinbarten Mietkaution Anteile an der Tagesanleihe.
  2. Lassen Sie für die Tagesanleihe eine Mietkaution eintragen, indem Sie den von Mieter und Vermieter unterschriebenen Vordruck per Post an die Finanzagentur senden.
  3. Wird das Mietverhältnis aufgelöst, teilt der Vermieter mittels entsprechendem Formular der Finanzagentur auf dem Postweg mit, ob die Kaution freigegeben oder eingezogen werden soll. Dabei kann er in beiden Fällen auch nur einen Teilbetrag der Kautionssumme freigeben oder einziehen lassen. Die Freigabe wird von der Finanzagentur sofort veranlasst. Sofern der Vermieter die Einziehung der Mietkaution, ganz oder teilweise, geltend macht, informieren wir zunächst den Mieter und führen die Einziehung erst nach einer Wartefrist von einem Monat aus.

Beachten Sie bitte auch die im Auftragsformular hinterlegten Bedingungen und Hinweise zur Auftragserteilung.