< Erläuterungen zum Jahreskontoauszug 2009
13.01.2010 16:27 Alter: 233 days
Kategorie: PA - Service
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Information zum Versand der Steuerbescheinigung für 2009
Die Finanzagentur versendet die Steuerbescheinigungen automatisch sofern 2009 Kapitalertragsteuer gezahlt wurde.
In folgenden Fällen versendet die Finanzagentur die Steuerbescheinigung für das Jahr 2009 nur auf ausdrückliche Anforderung:
- Sie haben im Kalenderjahr 2009 keine Steuern gezahlt, da keine Kapitalerträge (Zinsen und/oder Gewinne) erzielt wurden.
- Aufgrund einer Verlustverrechnung (Stückzinsen, Kursverluste) mussten Sie 2009 auf Ihre Kapitalerträge keine Steuern zahlen.
- Auf Ihre erzielten Kapitalerträge mussten Sie 2009 keine Steuern zahlen, da diese vollständig vom erteilten Freistellungsauftrag abgedeckt wurden.
Eine ausführliche Erläuterung der Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie im folgenden Dokument.
- Dateien:
ErlaeuterungJStB2009.pdf43 K

