Schuldbuchkonto

Schuldbuchkonten dienen der Verwahrung von Bundeswertpapieren bei der Finanzagentur. Sie können nur noch durch Übertragung von Bundeswertpapieren eröffnet werden, die bis zum 21. August 2012 neu emittiert wurden.

Kontoeröffnung

Alle bis zum 21. August 2012 neu emittierten Bundesanleihen und inflationsindexierte Anleihen können auf ein Schuldbuchkonto übertragen werden.

Bei der Eröffnung helfen wir gern und senden Ihnen die benötigten Unterlagen per Post zu. Sie erreichen uns über den rechts eingeblendeten Kontakt.

Kontoführung

Ein Schuldbuchkonto kann sowohl per Post als auch per Telefon geführt werden.

Verkauf & Übertragung von Bundeswertpapieren via Telefonbanking ist...

  • bequem, ohne Zeitverlust & von überall möglich
  • gebührenfrei - abgesehen von den Verbindungspreisen Ihres Telefonanbieters für ein Gespräch nach Frankfurt
  • geschützt dank Sicherheitsabfragen vor einer Auftragserteilung; Verfügungen sind ausschließlich zu Gunsten oder zu Lasten des persönlichen Referenzkontos möglich.

Für die Freischaltung zum Telefonbanking ist ein Antrag auszufüllen und per Post einzusenden.

Falls Sie es lieber schriftlich mögen: Sie können uns sämtliche Aufträge unabhängig von einer Freischaltung auch per Post zusenden – einfach Formular aus der folgenden Liste herunterladen, ausfüllen und an die aufgedruckte Adresse senden. Abgesehen von den Portokosten fallen auch für Aufträge per Post keine Gebühren an.

Schuldbuchkonto für juristische Personen

Auch Institutionen (juristische Personen und Vermögensmassen) können auf einem Schuldbuchkonto gebührenfrei Bundeswertpapiere verwahren, die vor dem 21. August 2012 begeben wurden, also Bundesanleihen sowie inflationsindexierte Anleihen des Bundes. Die zur Kontoeröffnung benötigten Formulare senden wir Ihnen auf Anfrage gern zu.

Formulare zum Schuldbuchkonto