Aktuelle Fragen
1. Wie wirken sich die aktuellen Entwicklungen an den internationalen Kapitalmärkten auf Bundeswertpapiere aus?
Investoren bestätigen durch ihre Investitionsentscheidungen den Status der Bundestitel als eine der weltweit sichersten Anlageformen. Im europäischen Vergleich der gängigsten Staatstitel zeigen Spreadentwicklungen Unterschiede in der Investorenwahrnehmung. Auch bei höherem Emissionsvolumen von Bundespapieren bleiben die Grundpfeiler der Emissionspolitik des Emittenten unverändert: Liquidität, Transparenz und Zuverlässigkeit.
2. Ist durch ein Haushaltsdefizit und seine Refinanzierung mit Folgen für Emissionsvolumen, -struktur und Endfälligkeiten zu rechnen?
Das derzeitige Emissionsvolumen wird sich mittelfristig auf diesem Niveau bewegen. Das langfristige Ziel eines ausgeglichenen Haushalts bleibt unverändert. Änderungen in der Endfälligkeitenstruktur werden nur langfristig im Zusammenhang mit aktuell unabhängigen Änderungen im Schuldenportfolio vorgenommen. Der überwiegende Anteil im Schuldenportfolio entfällt auf Fälligkeiten oberhalb von 12 Monaten. Die höhere kurzfristige Finanzierung hat den Anteil der Bubills im Schuldenportfolio lediglich von 4% auf rund 10% erhöht.
3. Auf welchen Zeithorizont ist mit höherem Emissionsvolumen in Bubills zu rechnen?
Mit dem in 2009 erhöhten Angebot an Bubills bedient der Emittent das Laufzeitensegment, in dem aktuell die größte Nachfrage festzustellen ist. In der Konsequenz wurde innerhalb von kurzer Zeit eine komplette Kurve für Unverzinsliche Schatzanweisungen bis zu 12 Monaten aufgebaut. Für Entscheidungen wie lange die Refinanzierung der ausstehenden Bubills fortgeführt wird bieten sich derzeit noch keine Grundlagen. Der Emittent hat über die gesamte Euro-Renditekurve hochliquide Bundestitel ausstehen. Jegliche Refinanzierung kann, falls notwendig, in dem Laufzeitensegment durchgeführt werden, in dem die überwiegende Nachfrage festzustellen ist. Entscheidend für den Emittenten ist es, in der Auswahl seiner Finanzierungsinstrumente Flexibilität zu wahren. Die Emissionspolitik (Liquidität, Transparenz, Zuverlässigkeit) wird dabei so weit wie möglich beibehalten.
4. In welcher Weise ändert sich die Duration des Schuldenportfolios durch Anpassungen im Emissionskalender?
Änderungen im Schuldenportfolio werden unverändert im Rahmen der langfristigen Präferenzen des Emittenten für Kosten-, Risiko und Diversifikation vorgenommen. Angestrebt ist dabei die Erreichung eines vordefinierten Zielportfolios. Änderungen im Emissionskalender können über den Einsatz von Zinsswaps ausgeglichen werden.
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5. Gibt es durch staatlich garantierte Bankenanleihen Auswirkungen auf die Standard-Finanzierungsinstrumente des Bundes?
Staatlich garantierte Bankenanleihen sind eine Anlageklasse, deren Volumen und Liquidität zunehmen könnte. Ein qualifizierter Vergleich mit dem Markt für Bundeswertpapiere kann erst langfristig gezogen werden. Investitionsentscheidungen basieren auf unterschiedlichen Kriterien und sind daher nicht direkt mit dem Investment in Bundestitel vergleichbar. Die Emissionsstruktur des Bundes basiert auf der eigenen Markttiefe und Nachfragestrukturen.
Generelle Fragen
1. Welches sind die Kriterien zur Aufnahme in die „Bietergruppe Bundesemissionen“?
Mitglied werden können Kreditinstitute, Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken, die im KWG festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Sitz der Institution muss in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sein. Technische Voraussetzungen sind 1.) Depotverbindung mit CBF (Clearstream Banking Frankfurt) und 2.) Euro-Kontoverbindung mit der Bundesbank. Um Mitglied der Bietergruppe zu bleiben, muss ein Kreditinstitut mindestens 0,05% der in einem Kalenderjahr in den Tendern zugeteilten und laufzeitenabhängig gewichteten Emissionsbeträge übernehmen. Weitere Anforderungen an die Mitglieder der Bietergruppe bestehen nicht.
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2. Wie lange im Voraus werden Emissionspläne bekannt gegeben?
Der Bund stellt am Ende eines Jahres den Marktteilnehmern durch Pressemitteilung einen Emissionskalender für das folgende Jahr zur Verfügung, in dem die geplanten Emissionsaktivitäten des Bundes in den Bubills, Schätzen, Bobls und Bunds angekündigt werden. Der Kalender enthält eine detaillierte Planung des ersten Quartals, d.h. für die Einzelemissionen werden der Emissionstag, die Fälligkeit des Wertpapiers sowie das vom Bund angestrebte Nominalvolumen veröffentlicht. Für das zweite bis vierte Quartal werden ebenfalls die einzelnen Emissionstermine mit den Wertpapierarten und den Nominalvolumina genannt, allerdings werden der genaue Fälligkeitstermin sowie der Emissionstag noch nicht festgelegt, sondern nur Fälligkeits‑ und Emissionsmonat des jeweiligen Wertpapiers. Diese fehlenden Daten werden dann jeweils mit der Veröffentlichung des Quartalskalenders fixiert, der in der letzten Dekade des Monats vor Beginn des jeweiligen Quartals publiziert wird.
Der Bund ist der einzige Emittent weltweit, der eine derart detaillierte Emissionsvorausschau zur Verfügung stellt. Investoren wird dadurch die Möglichkeit gegeben, sich frühzeitig auf die Begebung von Bundeswertpapieren einzustellen. Da der Bund die angekündigten Emissionsvorhaben so weit wie möglich einhält, trägt diese transparente und verlässliche Emissionspolitik wesentlich zum Benchmark-Status des Bundes im Euroraum bei.
Interessenten können such unter Informationsauswahl in den Empfängerkreis des Emissionskalenders aufnehmen lassen.
3. Wie sind die Emissionsaktivitäten über die einzelnen Laufzeitenkategorien verteilt (prozentual)?
Im Emissionskalender 2009 liegt der Anteil der Geldmarktpapiere bei 54% (Bubills mit Laufzeiten von drei, sechs, neun und zwölf Monaten). Die Gewichtungen bei den Kapitalmarktpapieren unterteilen sich in Bundesschatzanweisungen mit 19%, Bundesobligationen mit 11%, und bei den Bundesanleihen in zehnjährige mit 14% beziehungsweise dreißigjährige mit 2%.
Im Rückblick der letzten Jahre haben sich die Emissionsaktivitäten in Richtung Geldmarktpapiere verschoben (s. Grafik). Der Anteil dieser Gattung im Schuldenportfolio liegt jedoch erst bei rund 10%.
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Inflationsindexierte Bundestitel
1. Wie reagieren Rückzahlungsbetrag und die Kuponberechnung inflationsindexierter Bundestitel auf Deflation?
Der Nominalwert einer inflationsindexierten Anleihe wird um die Entwicklung des Inflationsindex angepasst (HVPI ohne Tabak). Bei Fälligkeit wird mindestens der ursprüngliche Nennwert zurückgezahlt.
Der reale Kupon wird immer auf das inflationsindexierte Kapital gezahlt. Bei Deflation könnte die Index-Verhältniszahl auch unter 1 fallen. Damit kann der Nennbetrag während der Laufzeit theoretisch unter 100 fallen. In der Zinszahlung würde sich dies dahingehend auswirken, dass ein Zinszahlungsbetrag auch unter dem auf den ursprünglichen Nennwert (100) bezogenen Kupon liegen könnte.
2. Kann der Kupon eines inflationsindexierten Bundestitels 0 oder negativ sein?
Der Kupon ist immer fest und in den jeweiligen Anleihebedingungen geregelt wobei die Höhe der Zinszahlung variiert, da der Kupon auf das inflationsindexierte Kapital gezahlt wird. Errechnet wird der Zinsbetrag aus Nominalbetrag x Index-Verhältniszahl x Kupon. Die Index-Verhältniszahl resultiert aus Inflationsindex zum Zeitpunkt Tn / Inflationsindex zum Zeipunkt To. Für eine Zinszahlung 0 oder negativ müsste demnach die Indexverhältniszahl 0 oder negativ sein. Dabei steht der Inflationsindex zum Zeitpunkt To bereits fest, variabel ist nur der Inflationsindex zum Zeitpunkt Tn. Und das ist der Wert des Warenkorbes, der immer >0 sein muss. Somit kann die Index-Verhältniszahl und damit die Zinszahlung nicht 0 oder negativ sein.
3. Wie wird die Index-Verhältniszahl für die ersten Handelstage im März eines Jahres ermittelt, trotz Verzögerung bei der Veröffentlichung des Preisindex durch Eurostat für den Monat Januar?
Anstelle des offiziellen Preisindex (HVPI ohne Tabak) für Januar, veröffentlicht von Eurostat, tritt ein Ersatzreferenzindex. Dieser wird aus der durchschnittlichen Inflation des vorhergehenden Jahres errechnet (Details sind in den jeweiligen Anleihebedingungen beschrieben). Auf der Basis dieses Ersatzindexes werden die Index-Verhältniszahlen, z.B. für die ersten Handelstage des Monats März, ermittelt. Nach Veröffentlichung des offiziellen Preisindex werden die fehlenden Index-Verhältniszahlen berechnet und veröffentlicht. Die auf Basis des Ersatzindex ermittelten Indexverhältniszahlen behalten ihre Gültigkeit.
